Fachschule Sozialwesen - Fachrichtung  Heilerziehungspflege Teilzeit

Ausbildung als Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger fördern und unterstützen pädagogisch, lebenspraktisch und pflegerisch Menschen mit Beeinträchtigungen jeden Alters. Sie assistieren und beraten Menschen mit Unterstützungsbedarfen bei der Bewältigung ihres Alltags und unterstützen die Teilhabe der Person.
Die in der Ausbildung erworbenen beruflichen Handlungskompetenzen ermöglichen ein breites Einsatzgebiet mit weiterführenden Qualifizierungs- und Spezialisierungs-möglichkeiten.

 

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger arbeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, im Bereich der sozialen Teilhabe in Wohneinrichtungen sowie in der Häuslichkeit der Person, bei der Teilhabe im Arbeitsleben, im Bereich der Bildung und der Freizeit sowie im Feld der Pflege. 




Tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeit

 

Zulassungsvoraussetzungen 

·         Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder

·         Fachoberschulreife und eine nichteinschlägige Berufsausbildung oder

·         Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife

·         Anstellung in einer sozialen Einrichtung

·         Nachweis einer einschlägigen hauptberuflichen praktischen Tätigkeit und Bestätigung des Arbeitgebers über die gegenwärtige hauptberufliche Tätigkeit von mindestens der Hälfte der ortsüblichen tariflichen Arbeitszeit (i.d.R. 20 Stunden/Woche)

 

Organisation der Ausbildung 

·         Unterricht an zwei Wochentagen (7:45 Uhr – 15:00 Uhr)

·         Eine Blockwoche Unterricht pro Schuljahr

·         Eine Praxisphase von 200 Stunden in jeweils einem anderen heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeld

 

Beginn der Ausbildung 

·         Schuljahresbeginn im Land Brandenburg

 

Dauer der Ausbildung 

·         Drei Jahre

 

Prüfungen

·         Schriftliche und mündliche Prüfung

·         Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz

 

 

Schulgeld 

·         Schulgeld wird erhoben

·         Ausbildung förderfähig nach AFBG 

 

 

Berufsabschluss 

·         Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger

·         Erwerb der Fachhochschulreife möglich

 

 

Fächer und Lernfelder

 

Berufsübergreifender Lernbereich 

·         Deutsch/Kommunikation

·         Englisch

·         Biologie

·         Politische Bildung

·         Religion

 

Berufsbezogener Lernbereich - Lernfelder 

·         Ein professionelles berufliches Selbstkonzept entwickeln und gestalten

·         Beziehungs- und Kommunikationsprozesse professionell gestalten

·         Menschen in behindernden Lebenssituationen teilhabeorientiert begleiten und pflegen

·         Unterstützungsprozesse in verschiedenen Lebenssituationen teilhabeorientiert gestalten

·         Bildungs- und Entwicklungsprozesse methodengeleitet planen, gestalten und reflektieren

·         Institutionen und Team entwickeln sowie im Sozialraum und mit Netzwerken kooperieren

·         Heilerziehungspflegerisches Handeln im beruflichen Kontext